AGB

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Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen I-CS individual-computersystems e.U., Elisabethstrasse 40, 5020 Salzburg / AUSTRIA, Vertretungsberechtigter: Christoph Zauner und dem Kunden gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt die I-CS individual-computersystems e.U. nicht an und widerspricht ihnen hiermit ausdrücklich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn die I-CS individual-computersystems e.U. ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

 

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. I-CS - individual-computersystems GmbH. (im folgenden kurz "I-CS" bezeichnet), sind auf Verbraucher im Sinne des §1 KSchG nicht. anzuwenden.

 

E-Commerce Richtlinie.

Gemäß Oesterreichischem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) weisen wir darauf hin das unsere Produkte innerhalb 14 Werktagen nach Lieferung ohne Angabe von Gründen gegen Kostenerstattung retourniert werden können.
(Ausgenommen Produkte die speziell auf Kundenwunsch bestellt werden müssen) (Gesetzestext Auszug: § 5f. Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher
gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen (§ 5e Abs. 2 erster Satz) ab Vertragsabschluß begonnen wird. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde, Audio- oder Videoaufzeichnungen oder
Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind, Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über periodische Druckschriften (§ 26 Abs. 1 Z 1).

Ihre Daten werden bei uns zentral gespeichert und ausschließlich für interne Zwecke weiterverwendet. Kundendaten werden nicht an unsere Partner oder andere Unternehmen und oder Personen weitergegeben. Wir verkaufen unsere Kunden nicht - Ehrensache!
 

I. Geltung der Bedingungen

Die hier angeführten Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen, außer sie sind durch eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit uns abgeändert oder ausgeschlossen worden. Gestellte Bedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. 

II. Angebot und Vertragsabschluß

1. Alle unsere Verkaufsunterlagen wie Angebote, Preislisten usw. sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht das Gegenteil ausdrücklich bestätigt  wird. Die Übersendung genannter Verkaufsunterlagen verpflichtet uns nicht zur Lieferung. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen und  Änderungen. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch die gestellte Rechnung ersetzt werden.

2. Die zu den Angeboten gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Maß- und Gewichtsangaben und sonstige Leistungsbeschreibungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherungen von Eigenschaften dar.

3. Die angestellten von I-CS sind nicht ermächtigt mündliche Zusicherungen oder Nebenabreden zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

4. Wird vom Käufer bzw. Kunden ein eventuell eingeräumtes Kreditlimit überschritten, sind wir automatisch von weiteren Lieferungen entbunden.

III. Preise

1 .Soweit nichts anderes angegeben bzw. mit dem Käufer vereinbart, sind wir an die in unseren Angeboten angegebenen Preise 7 Tage ab Datum gebunden. Irrtümer und Druckfehler ausgenommen.  Bei offensichtlichen Fehlern behält wir uns vor, den korrekten Preis zu berechnen. Zusätzliche Lieferungen werden gesondert berechnet.

2. Die Preise gelten in Euro, zuzüglich Verpackung, Transport, Transportversicherung, zuzüglich der am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager oder bei Direktversand ab österreichischer Grenze.

IV. Liefer- und Leistungszeit

1 . Liefertermine und Lieferfristen sind absolut unverbindlich. Die Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger, vollzähliger und rechtzeitiger Selbstbelieferung der I-CS durch ihre Lieferanten und Hersteller.

2. Kommen wir mit der Lieferung in Verzug, hat uns der Käufer eine angemessene Frist von zumindest zwei Wochen zu setzen, bevor er vom Vertrag zurücktritt. Außer die Ware ist vor Ablauf der Frist bereits versendet worden. Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Nichterteilung von behördlichen  Ein bzw. Aus oder Durchführgenehmigungen, Anordnungen, Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Aussperrung, Streik und sonstige Betriebsstörungen jeder Art Verkehrsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten verlängern fest vereinbarte Lieferfristen um die Dauer der hindernden Umstände bis zu drei Monate. Bei längerer Dauer sind beide Seiten berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Dasselbe gilt wenn die Erfüllung des Vertrages für eine Seite unzumutbar wird.

3. Verlängert sich gemäß Absatz 2 die Lieferzeit oder wird I-CS von seiner Verpflichtung frei, kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche ableiten bzw. geltend machen. Auf die genannten Umstände kann sich I-CS nur berufen, wenn der Käufer ohne Säumnis benachrichtigt wurde.

4. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. 

V. Annahmeverzug

1 .Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers sind wir berechtigt die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. I-CS kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.

2. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an uns als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1% des Kaufpreises, höchstens € 25,- zu bezahlen. Daneben sind wir berechtigt zusätzlich anfallende Lagerkosten einzufordern.

3. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann I-CS vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. I-CS ist berechtigt, als Schadenersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des tatsächlichen entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

VI. Liefermenge

Lieferdifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt bei I-CS und dem Frachtführer angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Verpackung und Verladung.

VII. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer bzw. Kunden über: sobald die Sendung an die mit dem Transport beauftragte Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von I-CS verlassen hat. Falls die Lieferung sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer bzw. Kunden über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch I-CS hat keinerlei Einfluss auf den Gefahrenübergang.

VIII. Gewährleistung

1. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach Maßgabe der folgend angeführten  Bestimmungen 24 Monate.

2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Liefer- bzw. Rechnungsdatum. Werden unsere Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt oder Modifikationen en an den Produkten vorgenommen, Geräte geöffnet, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jeglicher Gewährleistungsanspruch. Dies gilt auch, wenn der Mangel auf unsachgemäße Handhabung, Lagerung und Benutzung der Geräte zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen Farbe, Abmessungen und/oder Qualitäts- und Leistungsmerkmale der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.

3. Der Käufer muss uns die Mängel unverzüglich nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen.

4. Macht der Käufer Mängel geltend, hat er das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer: eine Kopie des Lieferscheines bzw. Rechnung, mit dem das Gerät geliefert wurde, an die Fa. I-CS zur Reparatur einzuschicken bzw. anzuliefern. Der Käufer hat bei der Einsendung der zu überprüfenden Geräte dafür Sorge zu tragen, das auf diesen befindliche Daten durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von uns unfrei wieder ausgeliefert es sei denn, das die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungen in Kraft.

5. Für mangelhafte Ware leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels oder durch Rücknahme und Ersatzlieferung. Der Käufer kann jedoch nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen, wenn die Nachbesserung in angemessener Frist endgültig fehlgeschlagen ist oder die Ersatzlieferung ebenfalls mindestens zwei mal mangelhaft war.

6.Eine Haftung für normale Abnützung ist ausgeschlossen. Keine Gewährleistung auf alle in einem Gerät befindlichen Verschleißteile bzw. Verbrauchsmaterialien.

7. Gewährleistungsanspruche gegen I-CS stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

8. Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder unsere Mitarbeiter.

IV. Eigentumsvorbehalt

1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen und endgültigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund unser Eigentum. Solange der Käufer nicht in Verzug ist darf er die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen veräußern und die Forderungen aus der Weiterveräußerung einziehen. Die Befugnis der Weiterveräußerung und die Einziehungsermächtigung können widerrufen werden, wenn der Händler mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug ist und sonst Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden hiermit an uns abgetreten. Sie dienen der Sicherung unserer Ansprüche in derselben Weise wie die Vorbehaltsware. Übersteigt der Wert der Vorbehaltsware und/oder der abgetretenen Forderungen den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 20%, sind wir verpflichtet auf Anfordern des Händlers voll bezahlte Lieferungen insoweit freizugeben.

2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von I-CS hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.

3. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist I-CS berechtigt die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder allenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

X. Zahlung

1 .Die Rechnungen sind per Vorauskasse, per Nachnahme- Verrechnungsscheck, Nachnahme, Verrechnungsscheck oder bei Abholung zahlbar: soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, dass heißt zu Lasten des Käufers per Paketdienst Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Ware kann auf verlangen gegen eine geringe Gebühr bei Postversand (z. B. Wertpaket) gegen Transportschäden versichert werden.

2. Wir sind berechtigt trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Zinseszinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.

3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur "erfüllungshalber" angenommen und gelten erst nach ihrer Gutschrift auf unser Konto als Zahlung.

4. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 11 % zu verrechnen.

5. Kommt der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung, mit dem Abruf oder der Annahme der Ware bei diesem Vertrag oder anderen mit ihm geschlossenen Verträgen mehr als zwei Wochen in Verzug, werden alle unsere Forderungen unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener oder gutgeschriebener Wechsel oder Schecks sofort fällig. Dasselbe gilt wenn uns Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Händlers wesentlich zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens. Unter den vorgenannten Voraussetzungen sind wir auch berechtigt noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen und nach angemessener Nachfrist von diesem und anderen Verträgen zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

6. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder anerkannt werden.

XI. Abtretungsverbot

Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um gemäß § 8 Absatz 7 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche) Ansprüche handelt werden wir die Zustimmung erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbotes überwiegen.

XII. Haftungsbeschränkung

1 .Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung positiver Vertragsverletzung, "culpa In contrahendo" und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch unsere Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Weiters haftet I-CS nicht für direkte oder indirekte Folgeschäden entgangener Gewinn, entstandene Kosten bzw. Kosten einer Ersatzvornahme).

2. Wir weisen darauf hin, das für sämtliche von uns angebotenen und vertriebenen Hard- und Softwareprodukten, Komponenten und Anleitungen die Jahr-2000- Tauglichkeit nicht als gegeben vorausgesetzt werden kann.

3. Die Jahr-2000-Tauglichkeit bei den von I-CS vertriebenen Waren liegt nur dann vor, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesichert wird.

XIII. Urheberrechte

Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf überlassen, d. h., er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.

XIV. Geheimhaltung

Der Käufer ist verpflichtet sämtliche, ihm im Zusammenhang mit Lieferungen von I-CS, zuggängig werdenden Informationen, die aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts oder Betriebsgeheimnis von I-CS erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie, soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich ist weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.

XV. Datenschutz

Unsere Mitarbeiter unterliegen den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes.

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Eine Weitergabe der Daten an für die Abwicklung der Lieferung notwendige dritte gilt als zugestimmt.

Der Kunde erteilt mit der Zustimmung dieser AGB automatisch die Zustimmung zum Erhalt von Informationszusendungen. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an sonstige Dritte ist ausgeschlossen.

Außerdem wird auf unserer Seite www.i-cs.at ein spezieller Cookie gesetzt, dessen Hauptaufgabe es ist, die Funktion des Warenkorbs sowie des Benutzerkontos aufrecht zu erhalten. Nach Abschluss Ihres Besuchs bei uns bzw. Ihrer Bestellung wird der Cookie automatisch gelöscht.

Infos, Beschwerden und Auskünfte erhalten sie unter office@i-cs.at

Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

XVI. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen I-CS und dem Käufer gilt das österreichische Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Salzburg.

XVII. Sonstiges

Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vorliegens einer Regelungslücke werden die Vertragsparteien eine der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

 

 

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